Bank- und Kapitalmarktrecht
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts gehören Banken, mittelständische Unternehmen und private Kapitalanleger zu unseren Mandanten. Wir beraten und vertreten Banken und Bankkunden in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts gerichtlich und außergerichtlich. Unsere Schwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Kreditvertrags- und Kreditvertragssicherungsrechts sowie in der Abwehr und Durchsetzung bankenhaftungsrechtlicher Ansprüche. Daneben sind wir für die von uns vertretenen Banken in allen relevanten Fragen des Bankenaufsichtsrechts und des Bankenrechts der europäischen Gemeinschaften tätig.