Baurecht (privat) und Architektenrecht
Im Zusammenhang mit Bauvorhaben aller Art entstehen immer wieder Konflikte oder Streitpunkte zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen oder zwischen Haupt- und Subunternehmern. Um diese Streitpunkte zu vermeiden, beraten wir unsere Mandanten bereits bei der Vertragsgestaltung, aber auch in allen weiteren, mit einem Bau zusammenhängenden zivilrechtlichen Fragen, seien es streitige Baumängel, die Höhe der Werklohnforderung bzw. des Architektenhonorars oder Fragen über Sicherheiten jedweder Art. Neben der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung vertreten wir unsere Mandanten sowohl in gerichtlichen Streitverfahren wie auch in Selbstständigen Beweisverfahren oder schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen.