Denkmalschutzrecht
Wir beraten Eigentümer, die aufgrund denkmalschutzrechtlicher Vorschriften in Konflikt mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden geraten, sei es im Zusammenhang mit der Unterschutzstellung, sei es aufgrund einer Veränderung oder Beseitigung eines Kulturdenkmals. Hierzu gehören auch die Konfliktlösung aufgrund gesetzlicher Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten. In allen denkmalschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren und Prozessen ist unsere Zielvorgabe die Durchsetzung berechtigter Eigentumsinteressen.