Ehe- und Familienrecht
Im Familienrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten von der Gestaltung auch komplexer und individueller Eheverträge bis hin zu den Folgen der Beendigung einer Ehe. Schon während der Vorbereitung der Trennung bis nach der Scheidung gehören hierzu insbesondere die Regelung der Unterhaltsfragen, des Umgangs- und Sorgerechts bei minderjährigen Kindern, der Vermögensauseinandersetzung und des Versorgungsausgleichs.