Kreislaufwirtschaftsrecht
Das Kreislaufwirtschaftsrecht hieß früher Abfallrecht. Dass sich das wesentliche Gesetz in der Bezeichnung geändert hat, gibt schon einen Hinweis auf die geänderten Schwerpunkte dieses Fachgebiets.
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Das Kreislaufwirtschaftsrecht hieß früher Abfallrecht. Dass sich das wesentliche Gesetz in der Bezeichnung geändert hat, gibt schon einen Hinweis auf die geänderten Schwerpunkte dieses Fachgebiets.