Medizinrecht
Im Bereich des Medizinrechts liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Führung von Arzthaftungsprozessen. Überdies beraten wir ständig im Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, insbesondere bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen von ärztlichen Gemeinschaftspraxen und medizinischen Versorgungszentren sowie in dem Berufsrecht der Heilberufe. Zudem beraten wir unsere Mandanten regelmäßig in Fragen der strafrechtlichen Haftung von Ärzten sowie im Krankenhausrecht.