Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Neben dem gewerblichen Mietrecht beraten wir insbesondere Vermieter auch bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten mit Mietern im Wohnungsmietrecht. Eng verbunden ist damit das Wohnungs- und Teileigentumsrecht. In diesem Bereich beraten wir Verwaltungen und Eigentümer in jeglichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel in der Gründungsphase einer Eigentümergemeinschaft und bei Problemen innerhalb der Gemeinschaft bis zu gerichtlichen Verfahren.