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Produkthaftungsrecht

Das Produkthaftungsrecht regelt die Haftung eines Unternehmens für Schäden, die durch seine Produkte hervorgerufen werden. Die Neigung der Verbraucher, entsprechende Ansprüche ggf. auch gerichtlich geltend zu machen, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Häufig erfahren derartige Begehren auch mediale Aufmerksamkeit. Unsere Beratung setzt daher bereits im Vorfeld ein, um derartige Probleme für unsere gewerblichen Mandanten nach Möglichkeit zu vermeiden.  Hier ist beispielsweise über Kennzeichnungs- und Warnpflichten oder die Durchführung von Rückrufaktionen zu sprechen.  Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der gerichtlichen wie außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Produkthaftungsansprüchen.


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